EG-Qualitätsnormen

Klasse Extra
Höchste bzw. hervorragende Qualität, sortentypisch in Form, Größe und Färbung. Unverletzter Stiel, sehr leichte Schalenfehler sind erlaubt. Ansonsten sind keine Mängel zugelassen.
Klasse I
Gute Qualität, typische Merkmale der Sorte, zulässig sind leichte Fehler in Form, Entwicklung und Färbung. Das Fleisch muß vollkommen gesund sein.
Klasse II
Zu den Äpfeln dieser Klasse zählen alle Früchte, die nicht in höhere Klassen eingestuft werden können, die jedoch die Mindestanforderungen erfüllen: Die Früchte müssen ganz, gesund, sauber, frei von fremdem Geruch und/oder Geschmack, frei von jeder anomalen äußeren Feuchtigkeit sowie ausreichend entwickelt und reif sein.
Arbeitskreis Obstbauliche Leistungsprüfung
im Verband der Landwirtschaftskammern e.V., Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn