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Nittel V [71025]
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle:
DLR Mosel
mit Dienstsitz:
Trier
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
letzte Aktualisierung:
02/26/2016
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter
1. Verfahrensgebiet
oben
Verfahrenskarte:
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2. Ziele des Verfahrens
oben
Das ländliche Bodenordnungsverfahren in der Gemeinde Nittel der Verbandsgemeinde Konz mit einer Verfahrensfläche von ca. 200 ha umfasst Flächen der Gemarkung Nittel und Köllig und hat zum Ziel, der ungeordneten Flächenaufgabe im Weinbau entgegenzuwirken und arrondierte Rebflächenareale in der traditionellen WeinKulturLandschaft Mosel zu erhalten.
Aufgrund der Ergebnisse der Informationsversammlung und der Zustimmung des Rates der Ortsgemeinde Nittel haben die betroffenen Grundstückseigentümer die Durchführung eines ländlichen Bodenordnungsverfahrens gewünscht. Der Einleitungsbeschluss wurde vom zuständigen Dienstleistungszentrum (DLR) Mosel, mit Datum vom 28. Dezember 2007 erlassen.
Mit den Maßnahmen eines modernen Flächenmanagements werden darüber hinaus weitere Ziele verfolgt, insbesondere
- die Senkung der Bewirtschaftungs- und Produktionskosten
- die Verbesserung des Fremdenverkehrs und der Umweltverhältnisse
- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopsystemen
- die Regelung der Pacht- und Eigentumsverhältnisse incl. der Neuvermessung des gesamten
Verfahrensgebietes
- notwendigen Ausbau- und Planierungsmaßnahmen.
3. Verfahrensablauf
oben
Einleitende Informationen
06/12/2007
Anordnungsbeschluss
12/28/2007
Wahl des
Vorstandes
der
TG
12/02/2008
Feststellung der
Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan
mit
landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner
Besitzübergang
Bekanntgabe des
Flurbereinigungs-
bzw.
Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
4. Bekanntmachungen
oben
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2007
Flurbereinigungsbeschluss.pdf
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
der Flurbereinigung Nittel V
Teilungsbeschluss vom 18.10.2011
teilungsbeschluss.pdf
Anordnung geringfügiger Änderung des Flurbereinigungsgebietes
II. Änderungsbeschluss.pdf
Signalisierung von Vermessungspunkten
Signalisierung von Vermessungspunkten für die Luftbildvermessung.pdf
Aufhebung der Meldepflicht wegen der Signalisierung von Vermessungspunkten
(eingestellt am 03.04.2014)
Aufhebung der Meldepflicht wegen Signalisierung von Verm.punkten.pdf
Teilungsbeschluss vom 13.11.2014
(eingestellt am 13.11.2014)
Teilungsbeschluss.pdf
IV. Änderungsbeschluss vom 24.02.2016
(neu eingestellt am 26.02.2016)
IV Änderungsbeschluss.pdf
5. Karten
oben
Gebietsabgrenzung:
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
6. Vorstand der TG
oben
Vorsitz der TG:
Franz-Josef Kohn
Anschrift:
Kirchenweg 14, 54453 Nittel
Telefon:
06584 / 7142
Email:
sonstige Mitglieder:
Apel Harald
Hein Peter
Michaeli Werner
Beck Hans Walter
Sonntag Thomas
Hemmerling Michael
Frieden Horst
Lautem Peter
Weber Hans-Leo
©
7. Mitarbeiter des
DLR Mosel
in
Trier
oben
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Sachgebietsleitung Landespflege:
Sachgebietsleitung Bau:
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des
VTG
8. Verfahrensdaten
oben
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
123
ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
269
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgsetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Nittel V (WG) eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 75 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahren zu leistende Eigenanteil lediglich 25 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Nittel
9. Verfahrensbilder
oben
© DLR
www.landentwicklung.rlp.de
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10. Formulare und Merkblätter
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken
Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung