Langsur [71031]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortüblich bekannt gemacht in den Amtsblättern der Verbandsgemeinde Trier-Land und der Stadt Trier sowie im Trierischen Volksfreund.
Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Langsur

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Langsur

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Langsur durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Langsur insbesondere zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.

Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 15. 07.2026

DLR Mosel

Im Auftrag

Gez. Torben Alles

letzte Aktualisierung: 07/15/2026
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Verfahren wurde eingeleitet, um die agrarstrukturellen Zielsetzungen der ländlichen Bodenordnung zusammen mit den notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu realisieren.
Das Verfahren dient auch in besonderem Maße dem Erhalt und der Offenhaltung der Kulturlandschaft.
Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden insbesondere die nachfolgenden Ziele verfolgt:
- Verbesserung der Flächen- und Bewirtschaftungsstrukturen
- die Bewahrung und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft durch Nutzung und Bewirtschaftung
- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopsystemen
- die Entwicklung eines funktionsfähigen, möglichst naturnahen Wasserhaushaltes
- Flächenbereitstellung für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen
Für die Verwirklichung dieser Entwicklungsziele sind bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb des Verfahrensgebietes notwendig.
Das Verfahrensgebiet umfasst ebenso die Ortslage. Die Ortsgemeinde Langsur hat ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Mit den einzelnen Maßnahmen der Dorfentwicklung werden zahlreiche Ziele verfolgt, die die strukturelle Entwicklung der Ortsgemeinde fördern. Zur Verwirklichung der innerörtlichen Entwicklungsziele sind ebenso bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb des Ortslagenbereiches, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsstraßen sowie der Realisierung von Dorferneuerungsmaßnahmen notwendig.
Das Verfahrensgebiet wurde unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse, des Straßen- und Wegenetzes, der Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse sowie unter Berücksichtigung der kataster- und vermessungstechnischen Erfordernisse so begrenzt, dass die mit der ländlichen Neuordnung in der Feldflur angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in besonderem Maße die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung möglichst vollkommen erreicht und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Wasserwirtschaft ermöglicht werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 11/25/2008
Anordnungsbeschluss 12/30/2008
Wahl des Vorstandes der TG 07/20/2009
Feststellung der Wertermittlung 04/26/2016
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 09/30/2013
Planwunschtermin 01/15/2016
Allgemeiner Besitzübergang 09/14/2017
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 09/11/2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 12/11/2019
Berichtigung der öffentlichen Bücher 05/13/2020
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 30.12.2008
Einladung zur Vorstandswahl
1. Änderungsbeschluss vom 06.12.2011
Information für die Teilnehmer zur Ortslagenregulierung
Merkblatt zum Planwunschtermin und Vollmachtsvordrucke
(eingestellt am 22.07.2015)
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und
Ladung zum Planwunschtermin
(eingestellt am 18.08.2015)
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(eingestellt am 28.04.2016)
Bekanntgabe des Flurbereinigungs-
planentwurfes (Rohplanvorlage)
(eingestellt am 15.12.2016)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereini-
gungsplanes und zum Anhörungstermin über
den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 08.08.2017)
Vorläufige Besitzeinweisung gem. § 65 FlurbG und
Überleitungsbestimmungen gem. §§ 62 Abs.3 und 66 FlurbG
(eingestellt am 15.08.2017)
2. Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
- Antragsformular
- Broschüre
- Sortenbeschreibungen
(eingestellt am 07.03.2018)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 08.03.2018)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes Langsur
(eingestellt am 14.11.2018)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
- Obstbaumschnittkurs
(eingestellt am 15.01.2019)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes Langsur
(eingestellt am 30.07.2019)
Ausführungsanordnung
gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(eingestellt am 06.11.2019)
Schlussfeststellung
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(neu eingestellt am 15.07.2026)
 
5. Kartenoben
 
Gebietsabgrenzung:


Karte zum Plan 41
Karten zur Wertermittlung
(eingestellt am 21.07.2015)
Karten zur Rohplanvorlage
(eingestellt am 13.12.2016)
Karte zur Planvorlage
(eingestellt am 10.08.2017)
Zuteilungskarte Ortslage
(eingestellt am 15.08.2017)
Karte zum Nachtrag I (gesamt)
(eingestellt 14.11.2018)
Karte zum Nachtrag I (Ortslage)
(eingestellt 14.11.2018)
Karten zum Nachtrag II (gesamt und Ortslage)
(neu eingestellt: 19.07.2019; Größe 1,6 und 0,8 MB)
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Horst Heintz
Anschrift:
Bergstraße 11, 54308 Langsur
Telefon:
06501/14375
Email:
sonstige Mitglieder:
Matthias Johaentges
Bernhard Bauer
Cristoph Pitsch
Reinhold Thiel
Uwe Heintz
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54470 Bernkastel-Kues, Görresstrasse 10
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Krebs, Martin
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Ness, Carsten
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
295 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
856
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung
von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Langsur
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 78 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 22 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Igel, Langsur
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 

© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung zur Selbstvertretung