Raum für Gewässer




Die ausschließlich nutzenorientierte wasserbauliche Gestaltung der Gewässer führte zu unnatürlichen, reparaturanfälligen Systemen, die wichtige Funktionen im Naturhaushalt nicht mehr erfüllen. Rheinland-Pfalz hat deshalb 1994 mit der Aktion Blau ein Programm ins Leben gerufen, das die Gewässerunterhaltungspflichtigen bei dieser Aufgabe unterstützt. Ziel ist die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer.

Die Ländliche Bodenordnung unterstützt seit 1995 mit einem qualifizierten Flächenmanagement die Unterhaltungspflichtigen bei Erreichung der Ziele. In einer Vielzahl von Bodenordnungs- verfahren wurde das Flächenmanagement aber nicht nur für die Aktion Blau durchgeführt, sondern auch für die Umsetzung eigener wasserwirtschaftlicher Ausgleichsverpflichtigungen sowie von Ausgleichsverpflichtungen von Kommunen und anderen Trägern wie z.B. dem Landesbetrieb Mobilität.

Die besten Realisierungsmöglichkeiten bieten sich in laufenden Flurbereinigungsverfahren. Aber auch in Verfahren, die zunächst mit dem Ziel der Flächenausweisung für Renaturierungen angeordnet wurden, steht immer das Ziel agrarstrukturelle Verbesserungen herbeizuführen mit im Vordergrund.

An drei Beispielen werden die Ergebnisse dargestellt.


Geinsheim B 39


Das Verfahren wurde 2001 zum Flächenmanagement für den Bau der Ortsumgehung Neustadt - Geinsheim angeordnet. Im Laufe des Verfahrens wurden allerdings von Grundstückseigentümern im größerem Umfang Flächen angeboten, so dass die Stadt Neustadt im Rahmen der Aktion Blau im Kombination mit Ausgleichsverpflichtungen aus der Bodenordnung und dem Straßenbau entlang des "Hörstengrabens" einen breiten Gewässerrandstreifen anlegen konnte.



Marlach - Stechgraben




© DLR

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst überwiegend acker- und gemüsebaulich genutzten Grundbesitz. Auf Antrag der Verbandsgemeinde Dannstadt- Schauernheim wurde 1998 ein Flurbereinigungs- verfahren angeordnet, mit dem Ziel den Gewässerpflegeplanes für die Gewässer "Marlach" und "Stechgraben" um zu setzen.

Neben dem Ziel des Flächenmanagements konnte deutliche Verbesserungen der agrarstrukturellen Verhältisse erreicht werden.

Nach dem Besitzübergang 2004 wurden von der Unterhaltungspflichtigen die Pläne für die Renaturiengsmaßnahmen erstellt und die Maßnahmen umgesetzt.

Das nebenstehende Bild zeigt die Renaturierung kurz nach ihrer Fertigstellung im Herbst 2009.


Erlenbach - Kandel


Das Verfahren ist ein Beispiel für ein eng am Gewässer abgegrenztes Bodenordnungsverfahren.




Das Verfahren wurde 1995 als eines der ersten Verfahren für die Aktion Blau angeordnet.

Wie die Kartendarstellung zeigt, stießen die landwirtschaftlichen Nutzflächen mit ihrer Kopfseite an das Gewässer.

Mit der Ausweisung des Gewässerrandstreifens wurde die Bewirtschaftungsrichtung gedreht, es entstanden längere und rationeller bewirtschaftbare Grundstücke.


Weiterführende Informationen


Die AKTION BLAU, heute AKTION BLAU plus ist ein Aktionsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, das seit 1995 erfolgreich die Wiederherstellung von naturnahen Gewässerzuständen fördert.

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Die ausschließlich nutzenorientierte wasserbauliche Gestaltung der Gewässer führte zu unnatürlichen, reparaturanfälligen Systemen, die wichtige Funktionen im Naturhaushalt nicht mehr erfüllen. Rheinland-Pfalz hat deshalb 1994 mit der Aktion Blau ein Programm ins Leben gerufen, das die Gewässerunterhaltungspflichtigen bei dieser Aufgabe unterstützt. Ziel ist die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer.

Die Ländliche Bodenordnung unterstützt seit 1995 mit einem qualifizierten Flächenmanagement die Unterhaltungspflichtigen bei Erreichung der Ziele. In einer Vielzahl von Bodenordnungs- verfahren wurde das Flächenmanagement aber nicht nur für die Aktion Blau durchgeführt, sondern auch für die Umsetzung eigener wasserwirtschaftlicher Ausgleichsverpflichtigungen sowie von Ausgleichsverpflichtungen von Kommunen und anderen Trägern wie z.B. dem Landesbetrieb Mobilität.

Die besten Realisierungsmöglichkeiten bieten sich in laufenden Flurbereinigungsverfahren. Aber auch in Verfahren, die zunächst mit dem Ziel der Flächenausweisung für Renaturierungen angeordnet wurden, steht immer das Ziel agrarstrukturelle Verbesserungen herbeizuführen mit im Vordergrund.

An drei Beispielen werden die Ergebnisse dargestellt.


Geinsheim B 39


Das Verfahren wurde 2001 zum Flächenmanagement für den Bau der Ortsumgehung Neustadt - Geinsheim angeordnet. Im Laufe des Verfahrens wurden allerdings von Grundstückseigentümern im größerem Umfang Flächen angeboten, so dass die Stadt Neustadt im Rahmen der Aktion Blau im Kombination mit Ausgleichsverpflichtungen aus der Bodenordnung und dem Straßenbau entlang des "Hörstengrabens" einen breiten Gewässerrandstreifen anlegen konnte.




Das Verfahren wurde 1995 als eines der ersten Verfahren für die Aktion Blau angeordnet.

Wie die Kartendarstellung zeigt, stießen die landwirtschaftlichen Nutzflächen mit ihrer Kopfseite an das Gewässer.

Mit der Ausweisung des Gewässerrandstreifens wurde die Bewirtschaftungsrichtung gedreht, es entstanden längere und rationeller bewirtschaftbare Grundstücke.


Weiterführende Informationen


Die AKTION BLAU, heute AKTION BLAU plus ist ein Aktionsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, das seit 1995 erfolgreich die Wiederherstellung von naturnahen Gewässerzuständen fördert.

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Die ausschließlich nutzenorientierte wasserbauliche Gestaltung der Gewässer führte zu unnatürlichen, reparaturanfälligen Systemen, die wichtige Funktionen im Naturhaushalt nicht mehr erfüllen. Rheinland-Pfalz hat deshalb 1994 mit der Aktion Blau ein Programm ins Leben gerufen, das die Gewässerunterhaltungspflichtigen bei dieser Aufgabe unterstützt. Ziel ist die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer.

Die Ländliche Bodenordnung unterstützt seit 1995 mit einem qualifizierten Flächenmanagement die Unterhaltungspflichtigen bei Erreichung der Ziele. In einer Vielzahl von Bodenordnungs- verfahren wurde das Flächenmanagement aber nicht nur für die Aktion Blau durchgeführt, sondern auch für die Umsetzung eigener wasserwirtschaftlicher Ausgleichsverpflichtigungen sowie von Ausgleichsverpflichtungen von Kommunen und anderen Trägern wie z.B. dem Landesbetrieb Mobilität.

Die besten Realisierungsmöglichkeiten bieten sich in laufenden Flurbereinigungsverfahren. Aber auch in Verfahren, die zunächst mit dem Ziel der Flächenausweisung für Renaturierungen angeordnet wurden, steht immer das Ziel agrarstrukturelle Verbesserungen herbeizuführen mit im Vordergrund.

An drei Beispielen werden die Ergebnisse dargestellt.


Geinsheim B 39


Das Verfahren wurde 2001 zum Flächenmanagement für den Bau der Ortsumgehung Neustadt - Geinsheim angeordnet. Im Laufe des Verfahrens wurden allerdings von Grundstückseigentümern im größerem Umfang Flächen angeboten, so dass die Stadt Neustadt im Rahmen der Aktion Blau im Kombination mit Ausgleichsverpflichtungen aus der Bodenordnung und dem Straßenbau entlang des "Hörstengrabens" einen breiten Gewässerrandstreifen anlegen konnte.



    www.DLR-Rheinpfalz.rlp.de