Weinbergszweitbereinigung

Weinbergsflurbereinigungsverfahren gibt es in der Pfalz seit fast 130 Jahren. Die ersten Verfahren wurden bereits nach dem bayrischen Gesetz die Flurbereinigung betreffend, welches König Ludwig II. am 29.05.1886 unterzeichnete, durchgeführt.

Die Weinbergsflurbereinigungen bis hinein in 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts erfolgten unter Berücksichtigung der damaligen technischen Möglichkeiten bei der Außenwirtschaft und der damaligen Eigentumsstruktur.

Die damals erzielten Ergebnisse entsprechen allerdings nicht mehr den heutigen Erfordernissen.



Stand der Weinbergsflurbereinigung




Ergebnisse einer Erstbereinigung zwischen 1955 und 1960




Ø Flurstücksgröße 0,09 ha
Ø Bewirtschaftungsgröße 0,12 ha
146 Bewirtschafter mit Ø 4,3 Bewirtschaftungseinheiten
Länge der Rebzeilen Ø 81 m

Mindestanforderungen aus der Sicht der Betriebswirtschaft

Mindestgrundstücksbreite 20 m
Mindestzeilenlänge 200 m
Mindestschlaggröße 4000 qm

(vergl. Oberhofer, Großer Pfälzer Weinbautag 2014)

Lösungsansatz Zweitbereinigung

Für vorstehendes Beispiel kann eine grundlegende Verbesserung erreicht werden, wenn das gesamte Gebiet neu bereinigt wird. Jeder zweite (unbefestigte) Weg wird entfernt und durch Zusammenlegung die Schläge vergrößert und die Anzahl der Schläge verringert. In Gebieten in denen eine ausreichende Zeilenlänge besteht, können sich die Maßnahmen auch auf eine reine Zusammenlegung beschränken.


Weinbergsflurbereinigungsverfahren gibt es in der Pfalz seit fast 130 Jahren. Die ersten Verfahren wurden bereits nach dem bayrischen Gesetz die Flurbereinigung betreffend, welches König Ludwig II. am 29.05.1886 unterzeichnete, durchgeführt.

Die Weinbergsflurbereinigungen bis hinein in 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts erfolgten unter Berücksichtigung der damaligen technischen Möglichkeiten bei der Außenwirtschaft und der damaligen Eigentumsstruktur.

Die damals erzielten Ergebnisse entsprechen allerdings nicht mehr den heutigen Erfordernissen.



Stand der Weinbergsflurbereinigung




Ø Flurstücksgröße 0,09 ha
Ø Bewirtschaftungsgröße 0,12 ha
146 Bewirtschafter mit Ø 4,3 Bewirtschaftungseinheiten
Länge der Rebzeilen Ø 81 m

Mindestanforderungen aus der Sicht der Betriebswirtschaft

Mindestgrundstücksbreite 20 m
Mindestzeilenlänge 200 m
Mindestschlaggröße 4000 qm

(vergl. Oberhofer, Großer Pfälzer Weinbautag 2014)

Bei dieser Gelegenheit kann auch, je nach Erfordernis, die Tragkraft der befestigten Wege erhöht werden.


Kosten

Allgemeingültige Aussagen über Kosten sind nicht möglich, da sie zu stark von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Wünschen abhängen.

Es ist jedoch in etwa von folgenden nach Abzug der staatlichen Zuschüsse bei den Eigentümern verbleibenden Kosten für die Flurbereinigung auszugehen:
  • Reine Zusammenlegung mit tlw. Vermessung
    (1. Säule von links)
  • Zusammenlegung und Zeilenverlängerung (Vermessung, Rekultivierungen und Landespflege) (2. Säule von links)
  • Zusammenlegung, Zeilenverlängerung und Wegebau je nach Erfordernis (rechte Säulen)



Lösungsansatz Landtausch

Wenn Zeilenlängen ausreichend sind, aber aufgrund von Zuerwerb, Betriebsaufgaben usw. es erforderlich wird neu zusammen zu legen, empfiehlt sich der freiwillige Landtausch. Dieser ist möglich für kleinere Gebiete aber auch zu Tausch von auseinanderliegenden Grundstücken.


Der Landtausch erfordert allerdings, dass sich alle Tauschpartner über den Tausch und die Modalitäten einig sind.

Kosten
Kosten entstehen im Landtausch, soweit keine Vermessung oder bauliche Maßnahmen notwendig werden, nicht.


    www.DLR-Rheinpfalz.rlp.de